Dem Klassenkampf ausweichen?

VW-Aufsichtsratssitzung: Eskalation verhindert? Mitbestimmung aufgegeben, Sparprogramm, Personalabbau und Profiterhöhung beschlossen, geplante Werksschließungen „zur Kenntnis genommen“. Dem Klassenkampf von oben kann man nicht ausweichen ohne Selbstaufgabe. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpf, hat schon verloren.

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Warum gibt es das VW-Gesetz, was steht darin und in der Satzung der VW AG? „Wir haben auf Eigentumsrechte verzichtet und dafür das VW-Gesetz bekommen,“ sagt die IG Metall. In der Logik eines „freien Marktes“ ist das VW-Gesetz jedoch ordnungspolitisch und funktional völlig unpassend.

Der Aufsichtsrat von VW hat ein drastisches Programm zum Personalabbau, zur Kostensenkung und zur Profiterhöhung beschlossen, die geplanten Werksschließungen in Zwickau, Emden, Hannover und Neckarsulm hat der Aufsichtsrat „zur Kenntnis genommen“ statt sie klar zurückzuweisen. Ich schrieb dazu: „Die Drohung des Vorstandes, das ganze Programm von der Aktionärsversammlung mit der Mehrheit der Stimmen des Porsche-Piëch-Familienclans (53 Prozent der Stimmrechtsanteile) entscheiden zu lassen und so die Mitbestimmung auszuhebeln, hat scheinbar gewirkt.“ Aber wie belastbar war oder ist diese Drohung?

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