VW-Aufsichtsratssitzung: Eskalation verhindert? Mitbestimmung aufgegeben, Sparprogramm, Personalabbau und Profiterhöhung beschlossen, geplante Werksschließungen „zur Kenntnis genommen“. Dem Klassenkampf von oben kann man nicht ausweichen ohne Selbstaufgabe. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpf, hat schon verloren.
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Warum gibt es das VW-Gesetz, was steht darin und in der Satzung der VW AG? „Wir haben auf Eigentumsrechte verzichtet und dafür das VW-Gesetz bekommen,“ sagt die IG Metall. In der Logik eines „freien Marktes“ ist das VW-Gesetz jedoch ordnungspolitisch und funktional völlig unpassend.
Der Aufsichtsrat von VW hat ein drastisches Programm zum Personalabbau, zur Kostensenkung und zur Profiterhöhung beschlossen, die geplanten Werksschließungen in Zwickau, Emden, Hannover und Neckarsulm hat der Aufsichtsrat „zur Kenntnis genommen“ statt sie klar zurückzuweisen. Ich schrieb dazu: „Die Drohung des Vorstandes, das ganze Programm von der Aktionärsversammlung mit der Mehrheit der Stimmen des Porsche-Piëch-Familienclans (53 Prozent der Stimmrechtsanteile) entscheiden zu lassen und so die Mitbestimmung auszuhebeln, hat scheinbar gewirkt.“ Aber wie belastbar war oder ist diese Drohung?
Die Entscheidungen bei VW gehen jedoch weit über VW und die Autoindustrie hinaus und betreffen die Unternehmensgovernance, die Gesellschaftsarchitektur und den Artikel 20 des Grundgesetzes insgesamt. Sie markieren, wie mir ein Freund schrieb, das Ende des Vorzeigeprojekts des deutschen Modells der Mitbestimmung und des korporatistischen Klassenkompromisses. Zum Co-Management gehörte bisher, dass Gewerkschaftsvertreter und vor allem Betriebsräte immer noch einbezogen wurden in Überlegungen zu einer Neuausrichtung der Unternehmen, bezogen auf Produkte, Märkte und Innovationen. Das ist ja offensichtlich vorbei, die schon immer zweischneidige Sozialpartnerschaft ist aufgekündigt und duch offenen und orchestrierten Klassenkampf von oben, von Kapital und Kabinett, ersetzt.
Nächste Eskalation bei VW: Vorstand will zur Not Aktionäre entscheiden lassen – titelt unter anderem der Münchner Merkur am 3. September 2026. Nun bin ich der Frage nachgegangen, ob die Aktionärsversammlung die Mitbestimmungsrechte des Landes Niedersachsen, der IG Metall und des Betriebsrates tatsächlich aushebeln kann – denn das war ein wesentliches Argument der IG Metall und des Betriebsrates, dem radikalen Sparpaket des Vorstandes mit weiteren 50.000 abzubauenden Stellen und möglichen Schließung von zunächst vier Werken zuzustimmen.
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand vom 21.07.1960
Aufgehoben wurden nach Urteil des Europäischen gerichtshofes wegen Verstoßes gegen die „Kapitalfreiheit“ der §2 und der § 4.1.: Laut EuGH verletzten die Vorschriften, die VW vor einer feindlichen Übernahme schützen, die im EU-Recht eingeräumten Freiheiten des Kapitalverkehrs und der Niederlassung.
Hier zunächst die gestrichenen Passagen des VW-Gesetzes:
§ 2 Stimmrecht, Stimmrechtsbeschränkung
(1) Gehören einem Aktionär Aktien im Gesamtnennbetrag von mehr als dem fünften Teil des Grundkapitals, so beschränkt sich sein Stimmrecht auf die Anzahl von Stimmen, die Aktien im Gesamtbetrag des fünften Teils des Grundkapitals gewähren.
§ 4 Verfassung der Gesellschaft
(1) Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen sind berechtigt, je zwei Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange ihnen Aktien der Gesellschaft gehören.
In Kraft blieb nach vielen Debatten in und mit der Bundesregierung der § 4 in geänderter Fassung.
§ 4 Verfassung der Gesellschaft in geänderter und gültiger Fassung:
(1)
(2) Die Errichtung und die Verlegung von Produktionsstätten bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats.
(3) Beschlüsse der Hauptversammlung, für die nach dem Aktiengesetz eine Mehrheit erforderlich ist, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, bedürfen einer Mehrheit von mehr als vier Fünftel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals der Gesellschaft.
Wichtig ist darüber hinaus die Satzung1 der VW-AG.
In § 9 werden die zustimmungsbedürftigen Geschäfte benannt, u.a.:
(1) Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats zur Vornahme folgender Geschäfte:
1. Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen;
2. Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten;
3. Gründung und Auflösung anderer Unternehmen oder Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
In der Zeitschrift „Gesellschaft – Wirtschaft – Politik“ in Heft 3/2008 wird ausführlich über das VW-Gesetz geschrieben und die Auseinandersetzungen werden nachgezeichnet: Bei der britischen Besatzungsmacht setzte sich die Auffassung durch, einen „demokratisch kontrollierten Industriebetrieb“ zu schaffen, der dem Interesse des gesamten deutschen Volkes verpflichtet sein sollte – und bei dem Arbeit und Kapital gleichberechtigt waren.
Der damalige Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber, sagte bei einer Kundgebung am 12. September 2008 in Wolfsburg:
„Diese Mitbestimmung ist verankert im VW-Gesetz und der Grund hierfür liegt in den Eigentumsverhältnissen von Volkswagen nach dem zweiten Weltkrieg. Das VW-Werk wurde von den Nazis mit dem Geld enteigneter und entrechteter Gewerkschafter gebaut. Es war unser geraubtes Gewerkschaftsvermögen, das den Grundstein für VW legte. Nach dem Ende der Nazidiktatur war die erweiterte Mitbestimmung Teil eines Kompromisses zwischen den Alliierten, der Bundesregierung und den Gewerkschaften.
Wir haben auf Eigentumsrechte verzichtet und dafür das VW-Gesetz bekommen. Und das lassen wir uns nicht einfach nehmen.[…]Die IG Metall verteidigt das VW-Gesetz. Wir brauchen in Zeiten von Shareholder Value und Finanzmarktkapitalismus nicht weniger, sondern mehr VW-Gesetze in unserem Land. […] Das VW-Gesetz schützt die Belegschaften.
Das ist gelebte und erfolgreiche Sicherung von Arbeitsplätzen. […]Verlagerung, Schließung und Massenentlassungen, das sind doch die phantasielosen Antworten vieler Manager in Zeiten des Shareholder Value. […] Ich sage Euch: Wir brauchen im Zeitalter von Globalisierung und Finanzmarktkapitalismus mehr Demokratie in der Wirtschaft und nicht weniger.“
Hinter dem Angriff auf das VW-Gesetz standen und stehen die Familien Porsche und Piëch, denen die Mitbestimmung ein Dorn im Auge ist und die versucht haben, den VW-Konzern zu übernehmen. Vor allem der damalige Porsche-Vorstandsvorsitzender Wiedeking hat das Gesetz immer wieder kritisiert, weil es ihm die Einflussnahme auf den VW-Konzern erschwert. Es sei nicht ersichtlich, warum für VW andere Regeln gelten sollen als für andere Unternehmen, kritisierte Wiedeking in einem Brief an Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). „Ein neues VW-Gesetz würde die Bedingungen für den Wirtschaftsstandort verschlechtern und unserem Ansehen in Europa und der Welt massiv schaden.“ In das gleiche Horn tuteten die Arbeitgeberverbände: „Für den Standort Deutschland wäre daher die ersatzlose Streichung des VW-Gesetzes das richtige Signal“, schrieb der damalige Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Da die VW-Übernahme von der Porsche AG mit Krediten finanziert wurde, häuften sich Schulden in Höhe von 10 Milliarden Euro an. Das ging zunächst schief und am 23. Juli 2009 teilte Porsche mit, der Vorstandsvorsitzende der Porsche AG, Wiedeking, löse auf eigenen Wunsch seinen Arbeitsvertrag auf und verlasse Porsche. Er erhielt eine Abfindung von 50 Millionen Euro.
In der Logik eines „freien Marktes“ ist das VW-Gesetz ordnungspolitisch und funktional nicht angemessen.
Die Stimmrechte sind wie folgt verteilt: Porsche Holding 53,3 Prozent, Land Niedersachsen 20 Prozent, Qatar Holding 17 Prozent und Streubesitz 9,7 Prozent. Aus dem Gesetz, der Satzung und der Stimmrechtsverteilung ergibt sich also, dass „eine Mehrheit von mehr als vier Fünftel“ (Gesetz §4.3) ohne die Stimmen des Landes Niedersachsen nicht zu erreichen ist.
Thorsten Gröger, der Verhandlungsführer der IG Metall, der allerdings nicht dem Aufsichtsrat angehört, hat sich kurz vor der Aufsichtsratssitzung wie folgt geäußert: „Was derzeit aus dem Unternehmen nach außen dringt, vermittelt zunehmend das Bild einer bewussten Konfrontation. Wenn der Vorstand diesen Konflikt sucht, wird er ihn bekommen. Wir wollen ihn ausdrücklich nicht. Aber wir werden keine Maßnahmen akzeptieren, die kurzfristige Entlastungen bedeuten und am Ende zur Abrissbirne für ganze Werke werden. Die IG Metall wird nicht tatenlos zusehen, wenn die industrielle Substanz und damit die Zukunft der Standorte aufs Spiel gesetzt werden.“ Die IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner und die Betriebsratsvorsitzende Daniel Cavallo außern in einer gemeinsamen Erklärung nach der Aufsichtsratssitzung: „Der Konfrontationskurs und die Kommunikation des Vorstands in den vergangenen Wochen waren nicht zielführend. Beides hat konzernweit in der Belegschaft zu großer Verunsicherung geführt. Die Arbeitnehmerseite hat gemeinsam mit dem Land Niedersachsen in dieser Situation einmal mehr Verantwortung übernommen, eine gefährliche Eskalation des Konflikts verhindert und den Weg für tragfähige Lösungen geebnet. Dafür haben sich alle aufeinander zubewegt. … Kein Werk wurde aufgegeben und entgegen mehreren Medienberichten ist keine Werksschließung besiegelt. Vielmehr müssen jetzt für alle Standorte konkrete Lösungen erarbeitet werden. … Wir sehen die Herausforderungen, vor denen der Konzern steht, und sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und unseren Beitrag zu leisten. Das haben wir heute erneut unter Beweis gestellt.2“
Zweifellos wäre es ein großer gesellschaftlicher, sozialer und politischer Konflikt geworden, wenn der Vorstand und der Porsche-Piëch-Familienclan die Variante mit der außerordentlichen Aktionärsversammlung durchgezogen hätten. Aber auch hier stimmt die Erkenntnis von Bertolt Brecht:
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

1https://uploads.vw-mms.de/system/production/documents/cws/002/438/file_de/519f2aff485c726cb5e1b59d6038a7031e0f718b/Satzung_Mai_2017.pdf?1688396328
2https://www.igmetall.de/presse/pressemitteilungen/2026/vw-aufsichtsratssitzung-eskalation-verhindert–vorstand-muss-jetzt-seine-hausaufgaben-machen
