Tarifabschluss Metall- und Elektroindustrie: Licht und Schatten

Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie im Februar 2018: Forderungen, Ergebnisse, Bewertungen.

Die größte Auseinandersetzung steht noch bevor!

In der Nacht zum 6. Februar 2018 haben sich die IG Metall und der Arbeitgeberverband Baden-Württemberg auf einen Tarifabschluss geeinigt, der von seinem sachlichen Gehalt und den materiellen Ergebnissen her von den anderen Tarifgebieten übernommen werden soll:

Das hatte die IG Metall gefordert: 6 Prozent mehr Geld für 12 Monate und „Arbeitszeiten, die zum Leben passen“, die Möglichkeit zur befristeten Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für einen Zeitraum bis maximal 24 Monate.

Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren, weil sie in Schicht arbeiten, um Kinder unter 14 Jahren zu betreuen oder Angehörige zu pflegen, sollte ein Zuschuss vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Die Entgeltforderung wurde mit den Unternehmensgewinnen „auf dem höchsten Stand seit 2008“ begründet, die Binnennachfrage sollte damit angekurbelt werden.

Üblicherweise setzen sich die Lohnforderungen der IG Metall aus den Komponenten Inflation (1,8% in 2017), Produktivität (durchschnittlich 1% in 2017) und Umverteilung (+ x%) zusammen. Daran gemessen war die Forderung bereits bescheiden, wenn man davon ausgeht, dass sie nicht vollständig umgesetzt werden kann.

Der Forderungsaufstellung vorausgegangen war eine große Beschäftigtenbefragung mit über 700.000 Teilnehmenden, in der die Arbeitszeit ein großes Thema war – zu lang, zu stressig, zu wenig selbstbestimmt. Fast 70 Prozent der Befragten wünschten sich Arbeitszeiten von 35 Stunden pro Woche und weniger.

Für die ostdeutschen Bundesländer gab und gibt es die Besonderheit, dass die Tarifverträge dort nicht die 35-Stunden-Woche als Basis haben, sondern immer noch die 38-Stunden-Woche. Da der Arbeitszeittarifvertrag erst zum Sommer 2018 kündbar ist, soll in den ostdeutschen Tarifverhandlungen eine „Verhandlungsverpflichtung“ mit vereinbart werden.

Dem Verhandlungsabschluss vorausgegangen sind Warnstreiks und 24-Stunden-Streiks mit Beteiligung von hunderttausenden Beschäftigten und einer kämpferischen Stimmung vor den Werkstoren. Die Gewerkschaftssekretäre und Betriebsräte der IG Metall haben von den Diskussionen im Betrieb, auf Betriebsversammlungen und in den Pausenräumen berichtet, dass nicht die Arbeitszeitforderung, sondern die Geldforderung das eigentlich mobilisierende Element sei. Das steht im augenfälligen Widerspruch zu den Ergebnissen der oben genannten Beschäftigtenbefragung.

So bewerte die IG Metall den Tarifabschluss:

Die Tarifvertragsparteien in der Metall- und Elektroindustrie haben sich am späten Montagabend in der sechsten Verhandlung auf einen Tarifabschluss geeinigt. Demnach steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die mehr als 900.000 Beschäftigten ab April 2018 um 4,3 Prozent, für die Monate Januar bis März gibt es 100 Euro Einmalzahlung. 2019 erhalten alle Beschäftigten zudem einen Festbetrag von 400 Euro sowie ein neues tarifliches Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatseinkommens. Beide Komponenten wirken dauerhaft.

Beschäftigte mit familiären und beruflichen Belastungen können das neue tarifliche Zusatzgeld in freie Tage umwandeln und profitieren dabei von zusätzlicher Freizeit. Ebenfalls ab 2019 gilt für alle Vollzeit-Beschäftigten ein individueller Anspruch auf eine verkürzte Vollzeit von bis zu 28 Wochenstunden für maximal zwei Jahre. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2020.

Auch mit der Entgelterhöhung zeigte sich Zitzelsberger zufrieden: „Die ausgezeichnete wirtschaftliche Lage hat bei den Beschäftigten hohe Erwartungen geweckt. Eine Erhöhung der Einkommen über 4,3 Prozent, 400 Euro Festbetrag und das tarifliche Zusatzgeld bescheren den Belegschaften real mehr Geld im Portemonnaie, beteiligen sie angemessen an den Gewinnen der Unternehmen und stärken den privaten Konsum.“

Ab 2019 können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für mindestens sechs und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken; nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums kann sich der Beschäftigte erneut entscheiden. Im Gegenzug zur Möglichkeit kürzer zu arbeiten, können die Arbeitgeber in vergleichbarem Umfang auch mehr Arbeitsverträge bis zu 40 Wochenstunden abschließen. Dafür wurde der Zugang zu bereits existierenden Quoten für Arbeitsverträge oberhalb von 35 Stunden erleichtert – zum Beispiel, wenn Unternehmen Fachkräfteengpässe nachweisen können.

Zudem können die Unternehmen künftig zwischen der Quotenlogik und einer Betrachtung des Gesamt-Arbeitszeitvolumens im Betrieb wählen. Übersteigt die durchschnittliche vertragliche wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb 35,9 Stunden oder arbeiten mehr als 18 Prozent der Beschäftigten länger als 35 Stunden, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat beraten, wie dieser Wert wieder erreicht werden kann. Nach einer Ampelphase von sechs Monaten erhält der Betriebsrat ein wirksames Widerspruchsrecht. Zitzelsberger: „Damit können Betriebsräte den ausufernden Arbeitszeiten endlich wirksam einen Riegel vorschieben. In Zeiten von zunehmendem Leistungsdruck ist das ein wichtiger Erfolg für die Mitbestimmung.“

Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtsystemen können erstmals für das Jahr 2019 wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgelds 8 freie Tage haben wollen. 2 Tage davon tragen die Arbeitgeber bei. Zitzelsberger: „Mit diesem Modell schaffen wir einen Ausgleich für Belastungen und sorgen dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen länger gesund bleiben. Außerdem schaffen wir Freiräume für wichtige gesellschaftliche Aufgaben und erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.“

Dazu passt auch, dass sich die Tarifpartner auf einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten verständigt haben, der einen einheitlichen Rahmen für Betriebsvereinbarungen für die Arbeit von zuhause oder unterwegs definiert und vor unbezahlter Mehrarbeit schützt. Auszubildende erhalten künftig vor ihren Abschlussprüfungen zwei freie Tage zur Vorbereitung.

Der Tarifabschluss im Detail:
Entgelt:

  • Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen im April 2018 um 4,3 Prozent
  • Für Januar bis März 2018 gibt es 100 Euro Einmalzahlung, Azubis erhalten 70 Euro
  • Der Festbetrag von 400 Euro wird spätestens im Juli 2019 fällig, Auszubildende erhalten 200 Euro. Ab 2020 wird der Festbetrag tabellenwirksam und fließt in das Volumen des tariflichen Zusatzgelds ein. Davon profitieren insbesondere untere Entgeltgruppen.

Verkürzte Vollzeit:

  • Der Anspruch gilt ab 2019 für alle Vollzeit-Beschäftigten (mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit). Sie können ihre Arbeitszeit für mindestens 6 und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken. Eine Wiederholung ist möglich.
  • Für den Ausgleich der wegfallenden Arbeitszeit wurden entsprechende Flexibilisierungsinstrumente vereinbart. Solange 10 Prozent der Beschäftigten in verkürzter Vollzeit sind, muss der Arbeitgeber keine weiteren Anträge genehmigen.

Tarifliches Zusatzgeld/tarifliche Freistellungstage:

  • Das tarifliche Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts bekommen alle Beschäftigten, es wird mit dem Festbetrag von 400 Euro erstmals im Juli 2019 ausbezahlt
  • Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen und in belastenden Arbeitszeitsystemen wie Schichtarbeit können sich erstmals für 2019 alternativ für 8 tarifliche Freistellungstage statt des Zusatzgelds entscheiden
  • Anspruchsberechtigte Schicht: Für Beschäftigte, die in drei oder mehr Schichten oder in Nachtschicht arbeiten, gilt eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren, wovon 3 Schicht gearbeitet sein müssen. Für Wechselschicht-Beschäftigte gelten im ersten Jahr mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und 10 Jahre Schichtbeschäftigung, ab 2020 sinken die Voraussetzungen auf 7 Jahre Betriebszugehörigkeit und 5 Jahre Schicht
  • Anspruchsberechtigte Pflege/Kind: Der Anspruch besteht erstmalig nach mindestens 2-jähriger Betriebszugehörigkeit. Pro pflegebedürftigem Angehörigen (mindestens Pflegestufe 1) und/oder pro Kind (bis Vollendung des 8. Lebensjahres) kann die Freistellung höchstens für zwei Jahre in Anspruch genommen werden
  • Der Anspruch, statt tariflichem Zusatzgeld freie Tage zu gewähren, kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung auf den ganzen Betrieb, bestimmte Beschäftigtengruppen oder Abteilungen erweitert werden

So bewerten die Arbeitgeber den Tarifabschluss

Die Arbeitgeber waren strikt gegen die Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung und sowieso gegen Lohnerhöhungen. Ihre Bewertung des Abschlusses ist wie folgt:

Laufzeit des Tarifvertrags: 27 Monate (1. Januar 2018 – 31. März 2020); Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,3 Prozent zum 1. April 2018; Einmalzahlung für die Monate Januar bis März in Höhe von 100 € (Auszahlung im März).
2019 Einführung eines tariflichen Zusatzgeldes („T-ZUG“) in Höhe von 27,54 Prozent eines Monatsentgelts, auszahlbar im Juli; ein weiterer T-ZUG-Bestandteil, ein für alle Beschäftigten identischer Betrag (2019: 400 Euro) kann 2019 und auch in den Folgejahren verschoben, reduziert oder ganz gestrichen werden (dauerhafte Differenzierung).
Beschäftigte mit erhöhten privaten und beruflichen Belastungen (Kinder bis 8 Jahren, häusliche Pflege von Angehörigen ersten Grades mit mindestens Pflegegrad 1, Schichtarbeiter ab bestimmter Dauer in Schichtarbeit sowie bestimmter Betriebszugehörigkeit) können statt dem prozentualen Monatsentgelt des T-ZUG auch acht freie Tage wählen (für Eltern und Pflegende maximal zweimal pro Kind und Pflegefall).
Anspruch für alle Beschäftigten auf befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht in Vollzeit: begrenzt auf 6 bis 24 Monate und Absenkung auf bis zu 28 Wochenstunden; Ablehnung aus betrieblichen Gründen möglich (z.B. Verlust von Schlüsselqualifikationen, Überlastungsquote von zehn Prozent aller Beschäftigten in „verkürzter Vollzeit“ bzw. 18 Prozent in Teilzeit insgesamt).
Beibehaltung der Quote von maximal 18 Prozent Beschäftigte, mit denen 40-Stunden-Verträge vereinbart werden dürfen; Möglichkeit einer Quotenanhebung auf 30 Prozent per Betriebsvereinbarung, wenn ein Fachkräftemangel nachgewiesen werden kann (bisher nur durch freiwillige Betriebsvereinbarung zur Begrenzung des Einsatzes von Zeitarbeit möglich),
Möglichkeit einer Quotenanhebung auf 50 Prozent („Strukturquote“) für Technologiebetriebe per Betriebsvereinbarung, wenn im Betrieb mind. 50 Prozent der Beschäftigten in der Entgeltgruppe 12 (bisher: EG14) oder höher eingestuft sind; Widerspruchsrecht des Betriebsrates bei allen drei Quoten, bei 18-Prozent-Quote erst, wenn diese um vier Prozentpunkte überschritten ist.
Möglichkeit für die Betriebe, statt einer Quotenregelung auf ein Modell eines „kollektiven betrieblichen Arbeitszeitvolumens“ zu wechseln; Festlegung dieses kollektiven Volumens auf durchschnittlich 35,9 Stunden pro Woche (ergibt sich aus 18 Prozent 40-Stünder und 82 Prozent 35-Stünder); Wechsel auch aus Quotenmodellen 30 & 50% möglich (kollektives Volumen dann 36,5 bzw. 37,5 Stunden); Effekt: Jeder Teilzeitbeschäftigte eröffnet Möglichkeit für zusätzliche 40-Stunden-Verträge (Bsp.: Ein Teilzeiter 20h (15 Stunden weniger) ermöglicht 3 zusätzliche 40-Stünder (3 x 5 Stunden mehr); Widerspruchsrecht des Betriebsrats auch bei Überschreitung des kollektiven Volumens.
Möglichkeit für die Betriebe, im Einvernehmen mit dem Betriebsrat aus Zeitkonten bis zu 50 Stunden pro Jahr per Auszahlung auszubuchen (entspricht rechnerisch pro Woche gut einer Stunde mehr Volumen). Ein zusätzlicher Freistellungstag für Auszubildende vor Prüfungen.

Eine genaue Bewertung dieses Tarifergebnisses ist nicht einfach, weil es nicht einen neuen Tarifvertrag gibt, sondern ein bisher unveröffentlichtes Verhandlungsergebnis mit Auswirkungen auf eine Vielzahl von Tarifverträgen.

Die Entgelterhöhung beläuft sich auf 100 Euro plus 4,3 Prozent ab April 2018 bis März 2020 (24 Monate) plus eines (jährlichen) tarifliches Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatsentgeltes ab Juli 2019 plus 400 Euro im Juli 2019. (Ab 2020 wird der Festbetrag von 400 Euro tabellenwirksam und fließt in das Volumen des tariflichen Zusatzgeldes ein). Für 2018 entspricht das etwa 4 Prozent ubd liegt damit ca. 1,2 Prozent über dem verteilungsneutralen Spielraum. Ab Juli 2019 kommen mit Zusatzgeld und Festbetrag ca. 2 Prozent dazu, das liegt aus heutiger Sicht klar unterhalb des verteilungsneutralen Spielraumes. Über die 27 Monate gerechnet also ungefähr drei Prozent – je nachdem, wie gerechnet wird. Inflationsrate und durchschnittliche Produktivitätsentwicklung werden in etwa ausgeglichen, für 2018 findet eine leichte Beteiligung der Beschäftigten an den Unternehmensgewinnen statt. In 2019 findet Umverteilung voraussichtlich nicht zugunsten der lohnabhängig Beschäftigten statt.

Die Arbeitszeitkomponente hat Licht und Schatten. Gut ist, dass mit dem Anspruch auf kurze Vollzeit von 28 Wochenstunden mit dem Rückkehrrecht in Vollzeit, dass das Thema Arbeitszeitverkürzung damit in die öffentliche Debatte zurückgekehrt ist. Schlecht ist, dass es dafür keinen Lohnausgleich gibt – Beschäftigte mit geringen Einkommen werden sich das nicht leisten können. Ehrlicherweise muss, so traurig das ist, gesagt werden, dass die IG Metall auch keinen Lohnausgleich gefordert hatte.

Gut ist die Erfahrung, die Beschäftigte mit der kurzen Vollzeit machen können und die Lust auf mehr freie Zeit, die dadurch entsteht. Schlecht ist, dass die so ausfallende Arbeitszeit nicht durch Neueinstellungen (Personalausgleich) kompensiert wird, sondern durch bereits Beschäftigte, die ihren Arbeitszeit über die 35 Stunden hinaus verlängern können bzw. verlängern müssen. Ehrlicherweise muss gesagt werden, so traurig das ist, die IG Metall auch keinen Personalausgleich durch Neueinstellungen gefordert hat.

Statt des tariflichen Zusatzgeldes können bestimmte Beschäftigtengruppen (Kinder bis zu 8 Jahren oder pflegende Angehörige mindestens der Pflegestufe I bzw. Schichtarbeiter_innen) alternativ acht Freistellungstage maximal zwei Jahre in Anspruch nehmen. Dieser Anspruch kann per Betriebsvereinbarung auf alle Beschäftigten oder andere Beschäftigtengruppen erweitert werden.

Schlecht ist auf jeden Fall, dass die Flexibilisierung zugunsten der Unternehmen ausgeweitet wird und dass die Arbeitsverhältnisse immer ungleicher werden; mehr Menschen als bisher werden künftig länger arbeiten müssen als bisher. In Richtung eines neuen Normalarbeitsverhältnisses wäre es, dieser Atomisierung von Arbeitsverhältnissen entgegenzuwirken. Das war auch der Grundgedanke der Diskussion und Beschlussfassung des Gewerkschaftstages der IG Metall: Die 35 Stunden-Woche im gesamten Land fest zu verankern, um von dort aus weitere nötige Schritte in Richtung kollektive Arbeitszeitverkürzung zu gehen. Schlecht ist, dass die 35-Stunden-Woche so noch weiter durchlöchert wird. Schlecht ist, dass wieder mehr Verantwortung auf die betriebliche Ebene verlagert wurde, obwohl Betriebsräte strukturell schwächer sind als Arbeitgeber und auch strukturell schwächer als Gewerkschaften. In Betrieben ohne Betriebsräte, die ja durchaus auch tarifgebunden sein können, entscheidet über all das allein der Arbeitgeber.

Die größte Auseinandersetzung steht noch bevor: Die Arbeitszeitmauer muss weg! „Im Osten die 35 Stunden! So wird die Teilung überwunden“. Die Bereitschaft der Beschäftigten in den großen Betrieben in Sachsen und Brandenburg ist gegeben. Wenn es nicht an Solidarität aus dem Westen mangelt, kann diese Auseinandersetzung auch gewonnen werden.

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