Notstand der Demokratie! Militarisierung frisst Mitbestimmung und Gewerkschaften!
Kann die Gewerkschaft die Interessen der Arbeiterinnen und Arbeiter vertreten, ohne sich der Militarisierung zu widersetzen? Verantwortung für Menschen- und Völkerrecht!
In vielen Städten unseres Landes sind Menschen und Initiativen dabei, für Frieden und Abrüstung zu kämpfen, Sand ins Getriebe der Militarisierung zu werfen: in Hamburg gegen „Red Storm Charlie“, im Berliner Wedding und in Sangerhausen gegen Rheinmetall, in Görlitz gegen KNDS, in Osnabrück gegen Volkswagen und Rafael, in München gegen Kriegswerbung auf den Bussen, in Universitäten gegen Rüstungsforschung und in Schulen gegen Jugendoffiziere und Wehrpflicht. An Red Storm Charlie im September in Hamburg sind mehr Zivilisten als Soldaten beteiligt.
Im Gesprächskreis der Rosa-Luxemburg-Stiftung haben wir uns mit der Studie beschäftigt, in der untersucht wird, wie betroffene Beschäftigte, Betriebsrät*innen und Gewerkschafter*innen diese „umgekehrte Konversion“ vom Auto zum Truppentransporter erleben. Der Umbau auf Rüstungsproduktion wird vor allem dann akzeptiert, wenn erwartet wird, dass dadurch „gute Arbeit“ erhalten werden kann, d.h. „Tarifbindung […], Mitbestimmung [und] Beschäftigungs- oder Standortgarantien“. Hierfür setzt sich die IG Metall in Fällen umgekehrter Rüstungskonversion ein. „Wir wissen aber natürlich auch, dass am Ende [Rüstungsgüter] gefertigt werden – egal wo – und dann […] doch lieber unter dem Einfluss der Mitbestimmungsstrukturen, so wie wir sie haben, dass wir auch Einfluss auf die Arbeitsbedingungen haben“. Letztlich ist also ein Zwangsarrangement zu beobachten: Vor dem Hintergrund der Krise wird mürrisch auf eine Organisierung und Tarifierung der Rüstungsindustrie gesetzt1.
Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sind sehr oft, manchmal initiierend und führend, an den Protesten beteiligt, die Beschäftigten der Firmen und Gewerkschaftsvorstände jedoch zurückhaltend bis hinderlich, sehen Rüstungsproduktion durchaus als Option für Beschäftigungssicherung, wie auch der 2. Vorsitzende der IG Metall Jürgen Kerner im Gespräch mit dem Deutschlandfunk äußert2. In Osnabrück freut sich die IG Metall, dass es mit Rüstungsproduktion für die Hälfte der Beschäftigten des VW-Werkes weitergehen wird3 und in Berlin polemisiert die zweite Bevollmächtigte der IG Metall-Geschäftsstelle gegen die Protestierenden im Wedding4. Die Kollegin sagt dazu unter anderem: „Die IG Metall wird den Transformationsprozess am Standort weiterhin eng begleiten und sich für Tarifbindung, Mitbestimmung und die Interessen der Beschäftigten einsetzen.“ Weiter steht in der Presseerklärung „Sie (die Beschäftigten) dürfen nicht zum Spielball politischer Auseinandersetzungen werden“ – verkennend und verklärend, dass sie von Rheinmetall mit dem Arbeitsplatzargument und von Pistorius mit dem „Argument“ der Kriegstüchtigkeit genau dafür instrumentalisiert und missbraucht werden. Die Zurückhaltung führender Gewerkschafter*innen erklärt sich vielleicht auch durch einen gelegentlichen Drehtüreffekt. Oliver Burkhard zum Beispiel ist nach fünf Jahren als Bezirksleiter der IG Metall in NRW erst Personalvorstand von ThyssenKrupp geworden, inzwischen sogar Vorstandschef von Thyssen Krupp Marine Systems TKMS in Kiel. Konsequenterweise fordert die IG Metall jetzt den Bau von Fregatten und Korvetten bei TKMS in Kiel5. Delikat dabei, dass die Rüstungsindustrie, die diskret mit der AfD kuschelt6 – ausgerechnet der Industrieverband ist, mit dem die IG Metall um noch mehr Aufträge bei der Bundesregierung wirbt7. In Bremen wird der Bund 1,35 Milliarden Euro für die militärisch nutzbare Hafen-Infrastruktur investieren und viele Automobilzulieferer wollen mit Rüstungsaufträgen ihr Geschäft beleben. Industrie und Politik beraten sich ständig dazu, unter anderem beim European Defence Supply am 13. und 14. Oktober im Hamburger Radisson Blue.
Aus all dem ergibt sich die Frage: Können die Gewerkschaften die Interessen der Arbeiterinnen und Arbeiter vertreten, ohne sich der Militarisierung zu widersetzen?
Die immensen Kosten der Militarisierung fehlen in der Bildung, bei Pflege und Gesundheit, bei der Rente und beim öffentlichen Verkehr. Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Aber auch rein rechtlich werden Betriebsräten und Gewerkschaften sehr enge Grenzen gesetzt. Dazu lohnt ein Blick in die Gesetze und ein zweiter Blick in die Praxis.
Arbeitssicherstellungsgesetz und Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Im Paket der Notstandsgesetze von 1968, die auch von den Gewerkschaften aus guten Gründen abgelehnt und bekämpft wurden8, ist im Arbeitssicherstellungsgesetz9 (ASG) die freie Wahl des Arbeits- und Ausbildungsplatzes aufgehoben und die Arbeitspflicht in zugewiesenen Betrieben festgeschrieben. Davon darf nach § 1 Gebrauch gemacht werden, wenn die Arbeitsleistungen nicht auf der Grundlage der Freiwilligkeit sichergestellt werden können.
Im § 2 heißt es dann sehr eindeutig:
Für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung kann „1. das Recht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze … beschränkt werden, 2. ein Wehrpflichtiger in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden, 3. eine Frau vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr im zivilen Sanitäts- oder Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden.“
Im § 4 wird der breite Anwendungsbereich definiert: Verpflichtungen und Beschränkungen nach § 2 sind zulässig zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen bei der Bundeswehr und „verbündeten Streitkräften“, bei im Eigentum des Bundes befindliche Gesellschaften, bei sonstigen Unternehmen zur Versorgung des Militärs, in allen Teilen der Rüstungsindustrie, in Forschungseinrichtungen, in allen Dienststellen des Bundes, der Länder und Kommunen, in Betrieben der Wasser- und Energieversorgung, im Gesundheitswesen, in Betrieben der Öl-, Gas- und Kohleversorgung, in allen Verkehrsunternehmen, in den Betrieben der Telekommunikation und in der Flugsicherung. Durch eine einfache Rechtsverordnung kann die Bundesregierung weitere Bereiche der Volkswirtschaft einbeziehen. Verpflichtungsbehörde ist die Agentur für Arbeit – bei „Gefahr im Verzuge“ aber auch die Bürgermeister*innen der Kommunen. Die informationelle Selbstbestimmung wird aufgehobenen, denn diejenigen, die in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden können, haben der Agentur für Arbeit auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen und zu belegen, die zur Durchführung des Gesetzes erforderlich sind. Gleichermaßen aufgehoben bzw. massiv eingeschränkt werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und der freien Wahl des Arbeitsplatzes. Zumutbar ist die Hinnahme von Gefahren und Erschwernissen.
Wenn die Regierung den Spannungsfall ausruft, wird das Streikrecht beschnitten, gibt es Arbeitsverpflichtung und Anordnungen zu extremer Arbeitszeitausdehnung. In diesem Fall kommt es nach dem „Arbeitssicherstellungsgesetz“ für diejenigen, die ihre Arbeitsstelle verlassen oder ihr fernbleiben zu einer Zwangsverpflichtung unter Androhung von Ordnungs- und Gefängnisstrafen. Jede und jeden kann es treffen.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)10 wurde 1994, als wir alle dachten, es gäbe noch eine „Friedensdividende“ nach der Auflösung des Warschauer Paktes, durch den Bundestag beschlossen. Es gilt, anders als das Arbeitssicherstellungsgesetz, unabhängig von der Ausrufung des Spannungsfalles – also permanent, vor allem jetzt in Zeiten von Hochrüstung und der Erprobung von militärisch-ziviler Zusammenarbeit wie bei den Manövern von Red Storm11 in den letzten drei Jahren in Hamburg.
Auf Basis des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ist jede Person, „die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll“, das betrifft nicht nur die Industrie, sondern alle Lebensbereiche, einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Überprüft werden auch Ehepartner*in, Lebenspartner*in oder, noch viel weiter gespannt, Lebensgefährt*in. Davon erfahren die betroffenen Personen im Zweifel gar nichts. Im § 27 heißt es nämlich: „Die zuständige Stelle unterrichtet die nichtöffentliche Stelle nur darüber, dass die betroffene Person
1. nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 zur sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt oder nicht ermächtigt wird oder
2. mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 oder Absatz 4 betraut oder nicht betraut werden darf.“ Erkenntnisse, die die Ablehnung oder Aufhebung der Ermächtigung zur sicherheitsempfindlichen Tätigkeit oder der Betrauung mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betreffen, dürfen nicht mitgeteilt werden.
Neben dem Innenministerium sind die drei Geheimdienste Verfassungsschutz, MAD und BND als zuständige Stellen benannt, Anfragen gehen aber auch an ausländische Sicherheitsbehörden. Bis ins Detail ist geregelt, wer Akten führen darf und wo die zu verwahren sind: „In der zuständigen Stelle sind die Aufgaben der die Sicherheitsakten führenden Stelle von einer von der Personalverwaltung, der oder dem Beauftragten für den Datenschutz und der Ansprechperson für Korruptionsprävention getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen.“ Die Sicherheitsakte ist keine Personalakte. Sie ist gesondert zu führen und darf weder der personalverwaltenden Stelle noch der betroffenen Person zugänglich gemacht werden und das Bundesarchivgesetz findet auf die Unterlagen der Sicherheitsüberprüfung keine Anwendung. Zur Verweigerung der Übernahme sicherheitsrelevanter Tätigkeiten genügen „Zweifel an der Zuverlässigkeit“, „Besorgnis der Erpressbarkeit“ durch ausländische Nachrichtendienste oder inländische Terroristen und „Zweifel am Bekenntnis zur FDGO“. Auch hier die Ausdehnung auf Ehegatten, Lebenspartner*in oder Lebensgefährt*in. Den entsprechenden Personen können Reisebeschränkungen auferlegt werden. Zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen werden in Betrieben und Einrichtungen Geheimschutzbeauftragte und Sabotageschutzbeauftragte bestellt.
Befehl und Gehorsam statt Mitbestimmung!
Rüstungsbetriebe sorgen sich um Verzögerungen bei Sicherheitsüberprüfungen, reklamieren Behinderung bei Innovationen, Produktion und Lieferketten. „Ewige Sicherheitschecks bremsen Rüstungsfirmen aus12,“ beschwert sich der Bundesverband der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV), dessen Vorstand sowohl Armin Papperger von Rheinmetall wie der ehemalige Gewerkschafter Oliver Burkhard als Chef von TKMS angehören. Zehntausende Personen müssen überprüft werden durch den Verfassungsschutz und weitere Geheimdienste. So schreibt der BDSV in seinen Vorschlägen für ein regulatorisches „Rüstungsbeschleunigungspaket“: „Wünschenswert wäre mehr Transparenz von Seiten des BMWK gegenüber dem Arbeitgeber bei Personen, die keine Ü2 erhalten (z.B. aufgrund von Familienangehörigen aus entsprechenden Herkunftsländern)“13. Nach einer Gesetzesänderung vom Mai 2025 entstehen dem Bund allein für die Überprüfung von Soldaten und Reservisten jährliche Kosten von 6 Millionen Euro14. Selbst der LKW-Führerschein wird zur nationalen Sicherheitsfrage15, wenn zehntausende osteuropäische Lkw-Fahrer die Sicherheitsüberprüfungen aufgrund ihrer Herkunft nicht überstehen.
Der Einsatz von Bundeswehrsoldaten in der Panzerbrigade 45 „Litauen“ (PzBrig 45, „ein Leuchtturmprojekt der Zeitenwende“), der ersten dauerhaft im Ausland stationierten Kampfbrigade der Bundeswehr, funktioniert nicht ausreichend auf freiwilliger Basis, sodass jetzt per Befehl abkommandiert wird, um die Sollstärke von mehr als 5.000 Soldat*innen und Zivilkräften zu erreichen16. Mehrere Quellen berichten darüber, dass die Zielerreichung auch dadurch verzögert wird, dass Soldaten mit familiären Verbindungen nach Russland oder Weißrussland als „Sicherheitsrisiko“ eingestuft werden und dafür keine Verwendung finden dürfen.
Wenn wir uns die Praxis ansehen, bleibt von der „Mitbestimmung“ fast nichts übrig. Für die Arbeiterinnen und Arbeiter im Volkswagenwerk in Osnabrück bedeutet das folgendes:
Waren dort 2025 noch 2.300 Personen beschäftigt, so sind es im Herbst 2026 nur noch 1.800. Nur ein Teil davon soll eine Weiterbeschäftigung bis zur Zielgröße von 1.200 für den Betriebsübergang zum neuen Unternehmen von Aurelius und dem Land Niedersachsen bekommen. Davor steht allerdings noch, wie die Gesamtbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo im Gespräch mit der NOZ am 7.9.2026 bestätigte17, die jeweils individuelle Sicherheitsüberprüfung, die linke und aktive Gewerkschafter*innen so wenig bestehen werden wie Kolleg*innen mit familiären Hintergründen in Russland, Nordafrika oder Westasien. Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten einschließlich personeller Einzelmaßnahmen wird praktisch außer Kraft gesetzt – auch bei dem Verleih von Audi-Beschäftigten zu Airbus, MBDA, Diehl oder KNDS. Daimler18 und Volkswagen bauen ihre eigenen Rüstungsgeschäfte aus. In einem Interview mit der „Automobilwoche“ sagte Stefan Mecha, Vorstand der Nutzfahrzeuge-Sparte dass eine Option in der Produktion von Militärfahrzeugen besteht. Dabei geht es offensichtlich nicht um Kostensenkung und Wettbewerb. Der Konzern prüft, leicht gepanzerte Truppentransporter zu entwickeln und zu fertigen. Diese neuerliche Hiobsbotschaft lässt gleiches für die Arbeiterinnen und Arbeiter dort befürchten und wirft weitere Fragen auf. Mehr noch stellt sich die Frage nach Völkerrechtsbruch, wenn die hier produzierten Waffen in völkerrechtswidrigen Kriegen wie zum Beispiel in der israelischen Besetzung des Westjordanlands und der Zerstörung von Häusern und Äckern, der gewaltvollen Vertreibung der Bewohner*innen19.
Rüstungsexport – die Bundesregierung wird ihrer Verantwortung nicht gerecht!
Im Zweifel, wenn mit diesen Waffen, wie in allen aktuellen Kriegen, Kriegsverbrechen begangen werden, sind die Manager dieser Fabriken mitschuldig an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sitzen mit auf der Anklagebank des Strafgerichtshofes – und Gewerkschafter*innen und Betriebsräte haben dem nicht laut und deutlich widersprochen. Deutschlands Rüstungsexporte nach Israel und in andere Kriegsregionen, auch von israelischen Rüstungsfirmen hier im Land, werfen schwerwiegende völkerrechtliche Fragen auf. Bevor ein Staat den Export von Rüstungsgütern genehmigt, muss er nämlich das Risiko bewerten, ob die Lieferungen Frieden und die Sicherheit untergraben oder zur Begehung schwerwiegender Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder die internationalen Menschenrechtsnormen genutzt werden könnten. Er muss Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken in Betracht ziehen und die Lieferung ablehnen, wenn das Risiko weiterhin überwiegen sollte. Dies ist, zusammengefasst, der Kern von Artikel 7, einem zentralen Bestandteil des Waffenhandelsvertrags (ATT), der 2014 in Kraft trat und seitdem von über 130 Staaten unterzeichnet wurde20.

Screenshot

Demonstration am 11. Mai 1968 im Rahmen eines Sternmarsches auf die damalige Hauptstadt Bonn gegen die geplanten Notstandsgesetze.
© Friedrich Haag/ Wikimedia Commons/ „004 1968 05 11 Demonstrationen und Proteste“/ CCBY-SA4.0

Die Übersicht der Mitspieler, die die Bundeswehr selbst veröffentlichte: https://augengeradeaus.net/2026/09/mit-der-hafenfaehre-in-den-krieg/
1https://www.zeitschrift-luxemburg.de/artikel/beschaeftigt-in-der-ruestung
2https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-morgenecho-interview/audio-kann-nur-die-ruestungsbranche-die-wirtschaft-retten-100.html?at_campaign_name=wdr5-sitesharing
3https://www.igmetall-osnabrueck.de/betriebe-branchen/metall-und-elektroindustrie/meldung/osnabrueck-bleibt-industriestandort
4https://berlin.igmetall.de/presse/pressemitteilungen/2026/rheinmetall-in-berlin-beschaeftigte-duerfen-nicht-zum-spielball-der-ruestungsdebatte-werden
5https://www.ldz.de/news/wirtschaft/ig-metall-will-einbindung-von-rheinmetall-bei-fregattenbau-195527.html
6https://www.thepioneer.de/originals/others/articles/auf-tuchfuehlung
7https://www.igmetall.de/dam/jcr:37bd2627-c4c3-4803-b326-19a8feafc8c1/20240130_Positionspapier_Sicherheits_und_Verteidigungsindustrie.6abe2cd52b45aa6aae67416aac1df95a.pdf
8https://de.wikipedia.org/wiki/Kuratorium_%E2%80%9ENotstand_der_Demokratie%E2%80%9C
9https://www.gesetze-im-internet.de/asg/
10https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/BJNR086700994.html
11https://www.bundeswehr.de/de/organisation/operatives-fuehrungskommando-der-bundeswehr/landeskommando/hamburg/uebung-red-storm-charlie
12https://www.welt.de/wirtschaft/article6aad4a6a7a2a14cb01bedc4d/verteidigung-ausgerechnet-diese-buerokratie-bremst-deutschlands-aufruestung-aus.html?icid=search.product.onsitesearch
13file:///C:/Users/User/Downloads/23.06.2025_R%C3%BCstungsbeschleunigungspaket_BDSV_BDLI.pdf
14https://dserver.bundestag.de/btd/19/298/1929814.pdf
15https://www.haz.de/der-norden/wenn-lkw-fahrer-fehlen-so-wird-logistik-zur-frage-der-verteidigung-VL3ZA73IUNESTDKE3U2CWSBJXQ.html
16https://www.tagesschau.de/ausland/europa/litauen-brigade-verpflichtung-100.html, https://augengeradeaus.net/2026/09/brigade-litauen-ganz-ohne-pflicht-wird-es-nicht-gehen/
17https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/vw/artikel/betriebsrat-vw-osnabrueck-arbeit-geht-nach-rettung-erst-richtig-los-51386438
18https://www.swr.de/swraktuell/daimler-truck-defence-neue-dachmarke-mehr-ruestung-102.html
19https://www.ecchr.eu/pressemitteilung/trotz-internationaler-warnungen-deutschland-lieferte-2023-2026-kontinuierlich-ruestungsexporte-nach-israel-in-milliardenhoehe/
20https://crm.ecchr.eu/civicrm/mailing/view?reset=1&id=a96dffe28df6d0e9&cid=23093&cs=9b16345262f4ce4499d8d82b2af8f45c_1790661814_168
