BGH-Urteil zur Betriebsrätevergütung
Dem Bundesgerichtshof geht die Vergütung von Betriebsräten zu weit. Managergehälter für Betriebsratsmitglieder sind selten und mit konsequenter Interessenvertretung nicht vereinbar! Das Urteil des BGH ist ein Angriff auf die ohnehin geringe betriebliche Mitbestimmung.
Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) steht, dass Betriebsratsarbeit unentgeltlich und als Ehrenamt erfolgt. Es gibt eine betriebliche Freistellung für die Erledigung dieser zusätzlichen Arbeit, dauerhaft ab einer Belegschaftsgröße von 200 Beschäftigten. Mitglieder des Betriebsrates dürfen von inner- oder außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nicht ausgeschlossen werden. Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Im § 119 ist ein strafbewehrtes Verbot von Benachteiligung oder Begünstigung von Mitgliedern des Betriebsrates festgelegt, welches allerdings nur auf Antrag verfolgt wird. |