Kleiner Nachtrag zu 70 Jahre Betriebsverfassungsgesetz.
Die „Wahrung des Betriebsfriedens“ und die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ sind Überbleibsel der NS-Betriebsgemeinschaftsideologie und waren zwei von vielen Gründen, weshalb Gewerkschaften im Jahr 1952 gegen diesen Gesetzentwurf und für viel mehr Mitbestimmung und Wirtschaftsdemokratie gekämpft haben – so mein Kommentar zur „Festveranstaltung“ in Berlin und der Kommentierung durch die Arbeitgeber: „Die im Gesetz vorgesehene vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsräten hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundsätzlich bewährt“, so Steffen Kampeter, der CDU-MdB bis 2016 und derzeitige Cheflobbyist der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
Betriebsverfassung: „Wir haben versucht, das Beste draus zu machen!“ weiterlesen