Warum werden Autofabriken gebaut und keine Fabriken für Schienenfahrzeuge? Wo bleibt das 2-Liter-Auto? Autokonzerne in Gemeineigentum, Manager unter Aufsicht! Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
Klimaziele gründlich verfehlt
Wir, unser Land Bundesrepublik Deutschland, haben im Jahr 2021 die Klimaziele gründlich verfehlt.1 Zum alarmierenden Bericht des Weltklimarates sagt der UN-Generalsekretär António Guterres u.a.: „Der heutige IPCC-Bericht ist ein Atlas menschlichen Leids und eine vernichtende Anklage gegen die verfehlte Klimapolitik … Der Verzicht auf Führung ist kriminell.“2 Hauptsächlich im Verkehrssektor – und hier vor allem im motorisierten Individualverkehr – wurde weit mehr CO2 emittiert, als nach dem Pariser Klimaabkommen für die Erreichung des 1,5-Grad-Zieles zulässig wäre. Der Klimawandel wird beschleunigt statt abgebremst, die Erde wird zu einem guten Teil unbewohnbar und „führt die Schwächsten auf einen Zwangsmarsch ins Verderben – jetzt“ (Guterres). Damit verstoßen Deutschland, die Industrie in unserem Land, insbesondere die Autoindustrie, gegen Menschenrechte, gegen völkerrechtlich verbindliche Normen und gegen das Allgemeinwohl. In solchen Fällen sieht unser Grundgesetz im Artikel 15 folgendes vor: „ … Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz … in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“.
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