Erweiterte Mitbestimmung verhindert weder Werkschließung noch Personalabbau, garantiert dem Porsche-Piëch-Clan aber eine Milliarde Gewinnausschüttung.
Bei Volkswagen gibt es eine besondere Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter*innen, sogar ein eigenes Gesetz dafür: das VW-Gesetz. Entstanden ist das VW-Gesetz bei der ersten Privatisierung Anfang der 1960er Jahre, die gegen die Belegschaft und die Gewerkschaft von der damaligen Regierung von Adenauer und Erhardt durchgesetzt wurde. Strittig war das aus grundsätzlichen Überlegungen: Die CDU-Regierung wollte keinen „Volkseigenen Betrieb“ im Westen Deutschlands dulden – die Gewerkschaften pochten darauf, dass das Unternehmen wesentlich mit von den Nazis geraubtem Gewerkschaftsvermögen aufgebaut worden war. Grundsatzentscheidung bei VW: Sitech-Werk in Hannover vor dem Aus. weiterlesen