Kürzt die Kurzarbeit den Urlaub? Ein Arbeitsgericht sagt ja – die Klägerin und der DGB sagen nein! Die Klägerin hatte ihren ungekürzten Urlaubsanspruch auch damit begründet, dass Kurzarbeit nicht mit Freizeit gleichzusetzen sei.
In der Krise erleben wir, dass Arbeitszeitverkürzung, aktuell die Kurzarbeit, Arbeitsplätze sichert. Das sollte ein Ansporn für Gewerkschaften sein, die tarifliche, kollektive Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche als kurze Vollzeit für alle auf die Tagesordnung zu setzen. Eine Flankierung durch eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung wäre dabei sehr hilfreich.