Betriebsverfassung: „Wir haben versucht, das Beste draus zu machen!“

Kleiner Nachtrag zu 70 Jahre Betriebsverfassungsgesetz.

Die „Wahrung des Betriebsfriedens“ und die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ sind Überbleibsel der NS-Betriebsgemeinschaftsideologie und waren zwei von vielen Gründen, weshalb Gewerkschaften im Jahr 1952 gegen diesen Gesetzentwurf und für viel mehr Mitbestimmung und Wirtschaftsdemokratie gekämpft haben – so mein Kommentar zur „Festveranstaltung“ in Berlin und der Kommentierung durch die Arbeitgeber: „Die im Gesetz vorgesehene vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsräten hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundsätzlich bewährt“, so Steffen Kampeter, der CDU-MdB bis 2016 und derzeitige Cheflobbyist der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Bei der Beurteilung des BetrVG ist ein Blick in die Geschichte unverzichtbar:

„Bei den Versailler Verhandlungen nach dem ersten Weltkrieg wurde die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) gegründet und in Deutschland 1920 ein erstes Betriebsrätegesetz verabschiedet. Zugleich war das Betriebsrätegesetz die juristische Einhegung der Arbeiterinnen- und Arbeiterräte mit ihrem Anspruch auf Vertretung der Beschäftigten in den Betrieben. Bei der Massendemonstration gegen dieses Gesetz im Januar 1920 erschoss die Polizei 42 Arbeiter. „Angesichts dieses Kräfteverhältnisses ist ein Betriebsrätegesetz zustande gekommen, das, gemessen an der vorangegangenen Umwälzung, nur noch eine traurige Karikatur der hochfliegenden Ideen darstellte“, so der Jurist Professor Michael Kittner in der Einleitung zum Betriebsverfassungsgesetz im Standardwerk „Arbeits- und Sozialordnung“ (Bund-Verlag).

Die Nazis ersetzten das Betriebsrätegesetz durch das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ und inszenierten, analog zur „Volksgemeinschaft“, die „NS-Betriebsgemeinschaft“ mit Betriebsführer und zu gehorchender Gefolgschaft; natürlich ohne den Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit aufzuheben.

Als 1952 im Bundestag das Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet wurde – immerhin waren sieben Jahr seit der Befreiung vom Faschismus vergangen, die Unternehmer wieder auf freiem Fuß und im Besitz der Fabriken – geschah dieses gegen den Protest der Gewerkschaften. Otto Brenner, damals Vorsitzender der IG Metall, hat auf den „Geist der vorüber geglaubten Zeit“ und den Stellenwert der „spezifisch nationalsozialistischen Ideologie in der Volks- und Betriebsgemeinschaft“ hingewiesen, die sich im Gebot von „Friedenspflicht“ und „vertrauensvoller Zusammenarbeit“ widerspiegelt und die Illusion von Partnerschaft von Kapital und Arbeit nährt, wo es doch einen antagonistischen Widerspruch gibt: optimale Rendite auf der einen Seite – gute Arbeit und gutes Leben auf der anderen Seite. (Prof. Frank Deppe in „60 Jahre Betriebsverfassung“, Broschüre zur DGB-Veranstaltung am 14.11.2012 in Hannover1)

Erste weitreichende Änderungen wurden erst 20 Jahre später erzielt. Die Gewerkschaften hatten sich bis dahin gezwungenermaßen mit dem Gesetz arrangiert, weil in den Betrieben tatsächlich viele Betriebsräte entstanden – auch und besonders mit einem hohen Anteil von Gewerkschaftsmitgliedern. Bis dahin war „die Geschichte der Betriebsverfassung eine Geschichte schwerer Niederlagen und Gefährdungen der Arbeiterbewegung“ (Prof. Michael Kittner, siehe auch Einleitung zum Betriebsverfassungsgesetz in „Arbeits- und Sozialordnung“ 2021, Bund-Verlag).

Peter Hartz: Putschversuch gegen die Betriebsverfassung

Peter Hartz, Namensgeber der einschlägigen Gesetze und Personalvorstand der VW AG, schrieb in einem seiner Bücher unter anderem: „Gerade deshalb ist es ein hohes Gut der Betriebsräte-Entwicklung, dass aus Gegenmacht ein Mitmachen wurde. … Gestandene Betriebsräte (wahrscheinlich hatte er dabei Klaus Volkert im Kopf) äußern jedoch auch anderes: Wer die vertrauensvolle Zusammenarbeit beherzigt, benötigt die anderen Paragrafen der Betriebsverfassung kaum noch.2“ Das Ende dieser Geschichte: Es kommt heraus, dass Peter Hartz ausgewählten Betriebsräten über viele Jahre Vergnügungsreisen mit Prostituierten finanziert hat, um Arbeitszeitmodelle durchzudrücken und Streiks abzuwenden. Der Gesamtschaden dieser Affäre beträgt 2,6 Millionen Euro, wovon Hartz fast zwei Millionen Euro an den damaligen Vorsitzenden des Betriebsrats, Klaus Volkert, gezahlt hatte. 2006 wird ein Strafverfahren gegen Hartz eröffnet. Er gesteht – und erspart sich somit einen langjährigen Prozess mit den Aussagen der Prostituierten. Am 25. Januar 2007 wird er nach zwei Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von rund 580.000 Euro verurteilt. Aus dem Urteil gegen Volkert, zwei Jahre und 9 Monate Gefängnis: „Der nach § 119 erforderliche Strafantrag wurde rechtzeitig gestellt … tateinheitlich mit Anstiftung zur Begünstigung eines Betriebsrates gem. §§ 119 Ziff.3 BetrVG. schuldig.“

Die „Wahrung des Betriebsfriedens“ und die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ sind Relikte der NS-Betriebsgemeinschaftsideologie. Die gewerkschaftlichen Ziele bezüglich der Betriebsverfassung, wirkliche Mitbestimmung über das was und wie der Produktion und Demokratie in der Wirtschaft, bleiben auf der Tagesordnung. Nach der Rede von Bundeskanzler Scholz auf der Festveranstaltung zu 70 Jahren Betriebsverfassung ist klar, dass darum weiter gekämpft werden muss.

https://www.ardmediathek.de/video/phoenix-vor-ort/70-jahre-betriebsverfassung/phoenix/Y3JpZDovL3Bob2VuaXguZGUvMjk5Mzg4OA

„Wir haben versucht, das Beste draus zu machen.“ – Yasmin Fahimi, die DGB-Vorsitzende am 7. November 2022 in Berlin, Festveranstaltung zu 70 Jahre Betriebsverfassungsgesetz

1Siehe auch meine Veröffentlichung „Volksburg / Wolfswagen, 75 Jahre >Stadt des KdF-Wagen<“, S. 14, Ossietzky-Verlag https://www.ossietzky.net/laden/75-jahre-stadt-des-kdf-wagen-wolfsburg-stephan-krull-hg/

2Job-Revolution. Frankfurter Allgemeine Buch, Frankfurt/Main 2001

3 Gedanken zu „Betriebsverfassung: „Wir haben versucht, das Beste draus zu machen!““

  1. Yasmin Fahimi, die falsche Wahl – schreibt Hans Graudenz in JACOBIN Nr. 11. Im Zuge ihrer Einbindung ins Bundeskanzleramt ist jegliche angriffslustige Position auf der Strecke geblieben. Die Verteilungskämpfe, die jetzt anstehen, lassen sich so nicht gewinnen. Im DGB wurde wieder eine Person befördert aufgrund ihrer Verbindungen in die Politik in Spitzenpositionen und nicht wegen ihrer Verankerung in der arbeitenden Klasse. Mitgliederschwund und Leisetreterei werden wohl fortgesetzt.

  2. Der IG Metall Vorstand in Bayern kämpft für folgende Veränderungen:
    Im Betriebsverfassungsrecht:
    • Das bisherige Vorschlags- und Beratungsrecht bei Beschäftigungssicherungsmaßnahmen soll zum Mitbestimmungsrecht ausgebaut werden.
    • Mitbestimmungsrecht bei Personalplanung und -bemessung.
    •Gesetzliche Festschreibung eines generellen Initiativ- und Mitbestimmungsrechts bei der Ein- und Durchführung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen.
    Bei der Unternehmensmitbestimmung:
    • Abschaffung des Doppelstimmrechts des Aufsichtsratsvorsitzenden für eine echte paritätische Mitbestimmung.
    • Die Schwelle für paritätisch mitbestimmte Unternehmen ist auf 1000 Beschäftigte herabzusetzen.
    • Vermeidung der Umgehung von Mitbestimmung bei Wechsel der Rechtsform (v.a. in Europäische Aktiengesellschaft SE) durch Festschreibung der jeweiligen Beschäftigungsschwellen auch ausländische Rechtsformen (Escalator-Prinzip).
    Stephan, wie bewertest du diese Vorschläge? Wie weit kommen wir damit?

    1. Ich finde die Vorschläge alle gut und es wäre eine deutliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation, wenn sie umgesetzt würden. Andererseits reichen diese Anregungen kaum noch aus, die Industrie in unserem Land von ihrer Orientierung auf Maximalprofite, auf Export und auf die Sabotage der völkerrechtlich verbindlichen Klimaziele abzubringen. Das geht es meines Erachtens nur noch durch eine Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien (Auto, baukonzerne, Chemie, Pharmazie und Banken).

      Satzung der IG Metall, § 2 (Auszug)
      Die IG Metall bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und setzt sich für die Sicherung und den Ausbau des sozialen Rechtsstaates und die weitere Demokratisierung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft, für Frieden, Abrüstung und Völkerverständigung und den Schutz der natürlichen Umwelt zur Sicherung der Existenz der Menschheit ein.

      Aufgaben und Ziele der IG Metall sind insbesondere die Erringung und Sicherung des Mitbestimmungsrechtes der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Betrieb und Unternehmen und im gesamtwirtschaftlichen Bereich durch Errichtung von Wirtschafts- und Sozialräten; Überführung von Schlüsselindustrien und anderen marktund wirtschaftsbeherrschenden Unternehmungen in Gemeineigentum.

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