Dieselgate und die Rolle der CSU-Verkehrsminister

Das Verkehrsministerium, Dobrindt und Scheuer, sind in den Abgasbetrug tief verstrickt. Volkswagen spart Personalkosten durch Kurzarbeitergeld, reduziert die Steuerzahlungen und verteilt die Gewinne an Aktionäre und Management.

Die Deutsche Umwelthilfe hat nach fünfeinhalb-jährigem Rechtsstreit Akteneinsicht beim Bundesverkehrsministerium erhalten. Dazu war eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erforderlich.

Eine bislang geheimgehaltene Präsentation von Volkswagen offenbart, dass VW dem Ministerium bereits am 3. November 2015 ankündigte, falsche CO2-Angaben von rund 800.000 Fahrzeugen binnen zwei Wochen zu korrigieren. VW kündigte ehrlichere Abgas sowie CO2-Messungen an. Weiterhin wolle man die Differenz aus steuerlichen Forderungen begleichen und den betroffenen Fahrzeugbesitzern den Mehrverbrauch erstatten. Der Konzern forderte zugleich von der Bundesregierung „Unterstützung bei der Refinanzierungsfähigkeit von VW.“ Doch nur wenige Wochen später zog VW die Selbstanzeige zurück. Hintergrund dürften eine Reihe von Gesprächen sein, zu der sich Vertreter des Verkehrsministeriums, des KBA‘s und VW getroffen hatten. In seinem Protokoll, so berichtet die DUH, nimmt das Ministerium zustimmend zur Kenntnis, dass VW entgegen ersten Äußerungen seinen CO2-Angaben doch keine schärferen Vorschriften zugrunde legt.

Auch zum Thema Abschaltanlagen erhielt die DUH endlich Akteneinsicht. Ein vom Verkehrsministerium beauftragtes Gutachten äußert erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der temperaturgesteuerten Abgasreinigung. Die Schlussfolgerungen aus dem Gutachten hätten die Klageaussichten von Fahrzeughaltern gegen verschiedene Autohersteller erheblich verbessert. Doch im Bericht der Untersuchungskommission fondet sich darauf kein Hinweis. Das Ministerium hielt dieses brisante Wissen offensichtlich zurück.

Dem Staat entgingen Milliarden Euros an Steuereinnahmen und den hintergangenen Kunden die umfangreichen auch finanziellen Ansprüche aus dieser ursprünglichen Selbstanzeige von Volkswagen.

Im Einzelnen berichtet die DUH folgende vier Punkte:

Auswertung von Behördenakten zum CO2-Abgasbetrug von VW im November 2015 zeigt, wie das Bundesverkehrsministerium dem Konzern mindestens 2 Milliarden Euro ersparte und unmittelbar 800.000 VW-Besitzer und den Bundeshaushalt schädigte

Volkswagen war Anfang November 2015 bereit, falsche CO2-Angaben zu korrigieren, zu niedrige Kfz-Steuereinnahmen auszugleichen, den betroffenen 800.000 Fahrzeugbesitzern den Mehrverbrauch zu erstatten, möglicherweise „Wandlungsrechte für Kunden“ anzuerkennen und zukünftig „Flexibilitäten“ bei der Typprüfung „nicht mehr einseitig auszunutzen“

Von CSU-Verkehrsminister Dobrindt geführtes Ministerium ermutigte VW, die Selbstanzeige zurückzunehmen und zu den alten Tricksereien zurückzukehren

Vom Verkehrsministerium zum Dieselabgasskandal bisher geheim gehaltenes und nun von der DUH veröffentlichtes Gutachten belegt frühe Kenntnis über erhebliche Zweifel an Zulässigkeit der Abgasreinigung einiger Opel-Diesel Pkw.

Volkswagen macht derweil wieder gut Kasse, selbst im Pandemiejahr 2020. Die Fahrzeugabsätze sinken um gut 15 Prozent auf 9,3 Millionen weltweit, der Umsatz sinkt jedoch „nur“ um 12 Prozent auf 223 Milliarden Euro. Der Personalaufwand (Löhne und Gehälter) sinkt vor allem Dank Kurzarbeitergeld um 1,5 Milliarden Euro, die Steuern werden um 2 Milliarden Euro reduziert. Dank all dessen wird ein Nachsteuergewinn von 8,8 Millarden Euro ausgewiesen, mehr als drei Milliarden Euro werden in die Gewinnrücklage geschoben und die Großaktionäre, vor allem der Porsche-Piëch-Clan wird mit einer Dividende von 4,80 Euro pro Aktie bedacht. Der Clan wird dadurch um ca. 1.000 Millionen Euro reicher.

Bedacht werden auch die Vorstandsmitglieder mit Millionengehältern sowie die Aufsichtsratsmitglieder. Deren Vergütung wird im Geschäftsbericht detailliert erläutert:

Die feste Vergütung beträgt je Geschäftsjahr 300.000 Euro für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, 200.000 Euro für den Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und 100.000 Euro für jedes andere Mitglied des Aufsichtsrats. Für ihre Tätigkeiten in Ausschüssen erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche feste Vergütung pro Ausschuss, sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die feste Vergütung beträgt pro Geschäftsjahr für den Ausschussvorsitzenden 100.000Euro, für den Stellvertreter des Ausschussvorsitzenden 75.000 Euro und für die anderen Mitglieder eines Ausschusses jeweils 50.000 Euro. Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats mehreren Ausschüssen an, werden nur die beiden Funktionen in den Ausschüssen vergütet, auf die die höchste feste Vergütung pro Geschäftsjahr entfällt. Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und eines Ausschusses erhält das jeweilige Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Bei mehreren Sitzungen an einem Tag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

Eine auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstattet die Volkswagen Aktiengesellschaft. Die Volkswagen Aktiengesellschaft schließt außerdem zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung ab.“ (Liste der Aufsichtsratsmitglieder: https://geschaeftsbericht2020.volkswagenag.com/corporate-governance/mitglieder-des-aufsichtsrats-und-besetzung-der-ausschuesse.html)

Tatsächlich führen die Aufsichtsratsmitglieder, die als Gewerkschafter oder Betriebsratsmitglieder in den Aufsichtsrat entsandt sind, erhebliche Beträge dieser Vergütuing an die Hans-Böckler-Stiftung ab. (https://www.boeckler.de/pdf/p_steuerleitfaden_2017.pdf)

Unbedeutend ist es dagegen, dass es einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Ex-Chef Winterkorn gibt, der als „Eigenbeitrag“ von Winterkorn 11,2 Millionen Euro, zahlbar in zwei Jahresraten und unter Einbeziehung von 4 Millionen Euro noch nicht bezahlter Boni und Sondervergütungen von 2016. Unbedeutend auch angesichts der exorbitant hohen Vergütungen von bis zu 15 Millioen Euro, die Winterkorn in seiner Dienstzeit bekam, in die ja auch die Einfädelung des gigantischen Abgasbetruges fällt.

https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/urteilsbegruendung-des-bverwg-bestaetigt-anspruch-der-deutschen-umwelthilfe-gegenueber-verkehrsminister/

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