Verkehrswende: Geschwindigkeitsbegrenzung innerörtlich auf 30 km/h!

Heute, am 4. September 2017, findet der zweite sogenannte „Dieselgipfel“ statt, Fortsetzung des „Nationalen Forum Diesel“. Es geht um die Konkretisierung und Aufstockung des Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“, oder, wie euphemistisch formuliert wird, „neue Mobilitätskonzepte“. Mit dem Fonds gehen vor allem Kaufanreize für Kommunen einher, neue Fahrzeuge für Betriebe wie Stadtreinigung und Versorgungsbetriebe anzuschaffen – eine Milliarde Euro mehr Umsatz für die Autoindustrie und tausende Testwagen im städtischen Alltagsbetrieb. Deal! Die Kanzlerin höchstselbst gibt sich publikumswirksam die Ehre.

Fällt für den ÖPNV auch etwas ab? Ja, ein paar Alibi-Euros werden dabei auch für den ÖPNV abfallen, obwohl ein massiver Ausbau von Straßenbahnen, O-Bussen oder Gasbetriebenen Bussen viel wichtigere und wirklich nachhaltige Projekte wären. Das würde aber den Bedarf bzw. den Zwang nach persönlichem „Besitz“ eines PKW einschränken – und das wollen weder die Autoindustrie noch die regierenden Politiker_innen in diesem Land.

Dringend ist eine #Verkehrswende. Dazu werde ich in den folgenden Tagen einzelne Vorschläge lancieren. Euch bitte ich, diese konkreten Vorschläge zu diskutieren – gerne mit mir, vor allem aber auch in Euren Familien, in Euren Freundeskreisen, im Kreis Eurer Kolleginnen und Kollegen.

Vorschlag Nr. 1: Geschwindigkeitsbegrenzung in Wohngebieten auf 30 km/h!

Zur Verkehrswende gehört es, die Stadt attraktiver für Fußgänger und Radfahrer zu machen, Kindern wieder spielen auf Straßen zu ermöglichen. Ein Mittel dazu sind deutliche Geschwindigkeitsbegrenzungen und eine Verknappung des Parkraumes in Wohngebieten – natürlich ergänzt um einen preiswerten und kurz getakteten ÖPNV.

Was haltet Ihr von dieser Detailforderung: Alle Wohngebiete werden als solche gekennzeichnet. In diesen städtischen und dörflichen Gebieten gilt grundsätzlich und ausnahmslos eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h!

2 Gedanken zu „Verkehrswende: Geschwindigkeitsbegrenzung innerörtlich auf 30 km/h!“

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