Kurze Vollzeit für alle statt erzwungene Teilzeit für viele
Neues Deutschland, 18.9.2015
Die Erwerbsarbeit verändert sich: Digitalisierung, Globalisierung und demografischer Wandel sind die Stichworte. Die Produktivität steigt, die Absatzmärkte stagnieren. Weniger Beschäftigte werden mehr Güter und Dienstleistungen herstellen, die auf weniger Nachfrage und geringere Kaufkraft stoßen.
Der »Arbeitsmarkt« ist vielfach gespalten: Vollzeit und Teilzeit, Männer und Frauen, hohe Einkommen und Mini-Löhne, Erwerbstätige und Erwerbslose. Es steigen die Anforderungen an die Beschäftigten und an gute Arbeit. Mehr Mitsprache, mehr Eigeninitiative, mehr Anerkennung bei der Arbeit werden gefordert. Die Jahre der Stagnation haben zu großen Ungerechtigkeiten geführt. Männer arbeiten häufig zu lang, oft mit Überstunden; überwiegend Frauen arbeiten unfreiwillig in Teilzeit und Minijobs. Die Regierung lobt sich selbst wegen der vielen Erwerbstätigen, aber es gab noch nie so viel Unterbeschäftigung wie heute: Zehn Millionen Menschen sind erwerbslos oder unfreiwillig in Minijob oder kurzer Teilzeit.
Durch Gleitzeit und »Vertrauensarbeitszeit« haben wir eine gewisse Autonomie schätzen gelernt. Die Arbeitgeber verlangen von den Beschäftigten jedoch grenzenlose Mobilität und zeitlose Flexibilität. Flexibilität, zu der die Beschäftigten bereit sind, kann sich nicht nur auf betriebliche Belange beziehen, sondern muss auch persönliche Bedürfnisse und die Wechselfälle des Lebens berücksichtigen. Die Menschen wollen sich nicht mehr vorschreiben lassen, wann die Arbeit beginnt und wann Schluss ist. Flexibilität und Autonomie wollen wir in Lebensphasen mit Kindern, wenn Pflege von Angehörigen nötig ist, wenn wir uns weiterbilden oder wenn wir einfach eine Pause brauchen und wollen.
Diese nötige Flexibilität und gewünschte Autonomie wird durch kurze Vollzeit von 30 Stunden steigen, wenn persönliche Belange in sicherem Rahmen berücksichtigt werden: Vier-Tage-Woche oder Sechs-Stunden-Tag, drei Wochen arbeiten – eine Woche frei, ein Viertel Jahr durcharbeiten im Projekt – dann eine Auszeit von sechs Wochen oder ein Jahr lang 40 Stunden pro Woche, dann ein Jahr Kunststudium und dann wieder ein Jahr 40 Stunden pro Woche. Wichtig ist der sichere Rahmen: Es gibt das Recht auf diese kurze Vollzeit, das Recht auf eine vereinbarte und gewünschte Abwesenheit im Unternehmen. Die gesetzliche Begrenzung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung, nachdem der Acht-Stunden-Tag vor fast 100 Jahren erstmals Gesetz wurde. Es wäre ein wichtiger Schritt zur Normalisierung der Verhältnisse in Europa und eine Unterstützung der Gewerkschaften bei ihren tarifpolitischen Zielen. In einem solchen Rahmen kollektiver gesetzlicher und tariflicher Regelungen ist eine individuelle Gestaltung der Arbeits- und Lebenszeit möglich.
Unter den Erwerbslosen und unfreiwillig in Teilzeit Beschäftigten sind viele gut qualifizierte Personen, vor allem Frauen. So könnte auch der Mangel an Fachkräften in der Pflege oder bei Ingenieurinnen und Ingenieuren, bei Facharbeiterinnen und Facharbeitern durch kurze Vollzeit für alle, durch gesicherte Flexibilität und durch gute Bildung und Ausbildung überwunden werden. Dafür ist gleiches Geld und etwa gleich verteilte Zeit für Erwerbsarbeit erforderlich: equal pay und equal time, das ganze Leben für alle!
Der Autor war Mitglied des Volkswagen-Betriebsrates und der IG-Metall-Tarifkommission, beteiligt an der Umsetzung der 30-Stunden-Woche bei VW, Vorsitzender der Rosa-Luxemburg-Stiftung Niedersachsen bis März 2015 und Mitbegründer der Attac AG Arbeit/Fair/Teilen.