Krise bei VW – wer zahlt die Zeche?

Zu Abgasversuchen an Menschen und Tieren äußere ich mich später. Heute nur zu der Frage, wer die Zeche der Krise zahlt bzw. zahlen wird – ganz unabhängig davon, das Volkswagen mal wieder ein „Rekordjahr“ vermeldet.

Als erstes waren die Leiharbeiter dran, jetzt kommen die Stammbeschäftigten in den unterausgelasteten Produktionsbreichen – beim Golf in Wolfsburg bzw. bei der Produktion in Mexiko.

Volkswagen Mexiko, Puebla, 23. November 2017
ANKÜNDIGUNG
An alle Kolleginnen und Kollegen von der Werkhalle 4 und PPC (Autoteileproduktion), die am neuen Jetta A7 mitbauen


Aufgrund der Anpassung des Produktionsvolumens beim Produktionsstart des neuen Jetta A7 (990 Stck. pro Tag) muss das Werk auf Kurzarbeit gehen, damit die Verpflichtung gegenüber den gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen zur Wahrung und Akzeptanz der Beschäftigungsquellen und gleichzeitig zeitlich und bedingungsmäßig gegenüber den Kunden eingehalten
werden kann.
Die Kurzarbeit beginnt in der 14. Kalenderwoche 2018 und endet in der 51. Kalenderwoche 2019 gemäß dem Produktionsplan für den neuen Jetta A7.
SCHICHTZEITEN
1. Schicht: 6:00 – 13:30 Uhr
2. Schicht: 15:00 – 22:00 Uhr
3. Schicht:
Erster Werktag Montag: 0:30 – 6:00 Uhr
Zweiter Werktag Montag bis Freitag: 0:00 – 5:00 Uhr
Die 1,5 h Minderarbeit werden für die betreffende Zeit bei den Leistungsvergütungen als Kurzarbeit angepasst (Gewinnverteilung, Mai, Qualitätsprämie, Oktober und Gewinnvorschuss, Dezember).
Sollte zu einem Zeitpunkt Normalarbeitszeit bzw. herkömmliche Arbeitszeit (nicht verkürzt) aufgrund von Volumenänderung oder Vollproduktion erforderlich werden, ist die Information über den Beginn der Vollarbeitszeit 24 h vorab bekannt zunmachen. Es gelten dann wieder die allgemeinen
Arbeitszeiten.
Für alle hier nicht genannten Punkte gelten die Regelungen des Tarifvertrages.
Mit kollegialen Grüßen
Der Betriebsrat
Einheit und Unabhängigkeit der Arbeitnehmer*innen

 

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