Was bedeutet „kurze Vollzeit“?

Die Linke im Bundestag, Fachgespräch Zeitpolitik, 14. Oktober 2016

Da ich als (ehemaliges) Mitglied des Betriebsrates von VW vorgestellt wurde, will ich zum Großversuch der 30-Stunden-Woche mit 100.000 Beschäftigten über einen Zeitraum von 10 Jahren nur ganz kurz sagen, dass dieser in vielerlei Hinsicht erfolgreich war: Die Beschäftigten waren – nach einer Eingewöhnungsphase – zufrieden bis glücklich mit der reduzierten Arbeitszeit. Das wichtigste Ergebnis jedoch ist der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, der bis heute anhält. Niemand der Beschäftigten muss Angst haben, morgen aus betrieblichen Gründen seinen Arbeitsplatz zu verlieren.

Ich bin gebeten, etwas zu Kurzer Vollzeit zu sagen.
Es handelt sich um einen unbestimmten Begriff, der sich zunehmend etabliert in Wissenschaft, Gewerkschaft und Parteien.

Wir benutzen diesen Begriff Kurze Volllzeit bewusst und in Abgrenzung zur Teilzeit, weil Kurze Vollzeit positiv konnotiert ist. Man ist eben voll erwerbstätig, wenngleich kürzer gearbeitet wird.
Der Begriff Teilzeit ist dagegen negativ konnotiert, weil man bzw. vor allem Frau nur teilweise erwerbstätig ist und vor allem, weil es kein Rückkehrrecht auf einen Vollzeitarbeitsplatz gibt.

Da der Begriff unbestimmt ist, gibt es auch keine feste Stundenzahl, die mit dem begriff verbunden ist. Auf jeden Fall wird die regelmäßige bzw. duchschnittliche Wochenarbeitszeit deutlich kürzer als 35 Stunden sein, eventuell ein Korridor zwischen 25 und 32 Stunden. Dieser Korridor entspricht im übrigen auch den Arbeitszeitwünschen der meisten menschen.

Ich möchte ein erstes Beispiel nennen: Bei Arcelor-Mittal in Eisenhüttenstadt (Stahlbetrieb) haben die Beschäftigten die Wahl zwischen mehr Zeit und mehr Geld. Fast 80 Prozent der Beschäftigten entschieden sich für mehr Zeit. 32plus heißt das Modell, das der Betriebsrat 2010 mit dem Arbeitgeber vereinbarte – und niemand spricht von Teilzeit!
https://www.igmetall.de/arcelor-mittal-in-eisenhuettenstadt-23514.htm

1. Wir können eine große, individualisierte Bewegung in Richtung der 30-Stunden-Woche beobachten, weil Menschen, wo immer das betrieblich und finanziell möglich ist, ihre Arbeitszeit individuell reduzieren. Nur so überschreiten sie die Belastungsgrenzen nicht.

2. Die Produktivitätsentwicklung (Digitalisierung) und die Grenzen des Wachstums erlauben und erfordern eine radikale Arbeitszeitverkürzung und Arbeitsumfairteilung (Keynes, jüngst Bontrup/Memo u.a.).

3. Die Erwerbsarbeit ist vielfach gespalten:

zunehmend in hoch qualifiziertes und nachgefragtes Fachpersonal in Bereichen von Industrie und Dienstleistung (Techniker_innen, Gesundheitswesen) einerseits und einfachen (repetitiven) Industrie- und Dienstleistungstätigkeiten andererseits;

in weniger werdende Vollzeitbeschäftigte (überwiegend Männer 50% > 40 Stunden, 10% weniger als 30 Stunden) mit überlangen Arbeitszeiten einerseits und mehr werdende Teilzeitbeschäftigte (überwiegend Frauen, 40% arbeiten weniger als 30 Stunden) mit zu kurzen Arbeitszeiten (gemessen am erzielbaren Lohn).

Mehr als drei Millionen Mneschen sind erwerbslose, verfestigt seit mehr als 20 Jahren. Es gibt zwar weniger Vollzeiterwerbslose, jedoch viel mehr Teilzeiterwerbslose (Unterbeschäftigung).

4. Gesellschaftliche Dimension sichtbar machen:
Arbeitzeitverkürzung brauchen wir für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Nur eine „kurze Vollzeit“ für alle eröffnet beiden Geschlechtern die Chance auf existenzsichernde und gleichberechtigte Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in der Erwerbsarbeit. Frauen in Minijobs und unfreiwilliger Teilzeit können ihre Arbeitszeit aufstocken, Männer können ihre Erwerbsarbeit reduzieren und haben mehr Zeit für Haus- und Sorgearbeit. Die „kurze Vollzeit“ für alle ist Voraussetzung für die geschlechtergerechte Aufteilung jeglicher Arbeit: Erwerbsarbeit, Hausarbeit, Erziehungs- und Pflegearbeit.

Die Überwindung von Erwerbslosigkeit und von HartzIV wäre ein weiteres positives Ergebnis der kurzen Vollzeit – umgekehrt werden Erwerbslosigkeit und HartzIV nicht überwunden, wenn die Erwerbsarbeitszeit nicht radikal verkürzt und fair verteilt wird.
Die „kurze Vollzeit“ soll nicht statisch sein, sondern nach persönlichen und beruflichen Situationen variierbar, um der Vielfalt von Wünschen zu entsprechen (Erziehungszeiten, Projektarbeit, Weiterbildung etc.), muss aber im Durchschnitt pro Jahr erreicht werden.

„Kurze Vollzeit für alle“ bedeutet also keine starre 30-Stunden-Woche, sondern ermöglicht in definiertem Rahmen mit verbindlicher Freizeitentnahme eine gewisse Flexibilität für Projektarbeit, Autonomie in der Gestaltung von Wochenarbeitszeit sowie selbstbestimmte Auszeiten für Familienzeiten, Weiterbildung, politisches, soziales oder kulturelles Engagement.

„Kurze Vollzeit für alle“ erfordert gesetzliche und tarifliche (kollektive) Regelungen, orientiert auf die faire Verteilung der Erwerbsarbeit, gleichermaßen auf die faire Verteilung der Haus-, Pflege und Beziehungsarbeit und gleiche Möglichkeiten bei ehrenamtlichem und politischem Engagement.

Voraussetzung ist ein voller Lohnausgleich für die unteren und mittleren Einkommen, da alles natürlich nur mit den Beschäftigten und erwerbslosen umsetzbar ist.

5. Das ist eine gesellschaftliche Herausforderung, es bedarf gesellschaftlicher Bewegung es ist bei weiten nicht nur eine tarifliche, gewerkschaftliche oder gar betriebliche Aufgabe.

Offene Debatte/Konflikt: Was ist dafür der richtige Weg? Individuelle Arbeitszeitgestaltung entlang unterschiedlicher Lebensphasen oder kollektive gesetzliche und tarifliche Regelungen?
Meine bzw. unsere Priorität sind ganz klar kollektive gesetzliche und tarifliche Regelungen, weil jede einzelne Person dem Arbeitgeber bzw. den Arbeitgebern natürlich strukturell unterlegen ist.
Durch Gleitzeit und „Vertrauensarbeitszeit“ haben wir eine gewisse Autonomie schätzen gelernt. Die Autonomie wird durch kurze Vollzeit steigen, wenn persönliche Belange bei der Arbeitszeit berücksichtigt werden – ein flexibler 6-Stunden-Tag, eine rollierende 4-Tage-Woche, in Projekten mal längere Arbeitszeit, die durch Blockfreizeiten ausgeglichen wird. Der Personalausgleich muss durch Mitbestimmung von Beschäftigten, Betriebsräten und Gewerkschaften erreicht werden. >Antistressverordnung!

6. Es ist unbedingt den Arbeitgeberverbänden zu widersprechen, die der Arbeitszeitverlängerung und einer grenzenlosen Flexibilität das Wort reden und dabei so „positive“ Begriffe wie Gestaltungsfreiheit verwenden.

7. Konkrete Utopie beschreiben:
Was wäre, wenn wir mehr Zeit hätten, wenn wir weniger Zeit für Erwerbsarbeit aufbringen müssen?
Positive Beispiele finden (Stahl, Göteborg, Frankreich …)
Zeit für Hobbys, Familie, lernen, Ehrenamt, politisches Engagement, Kultur
weniger / keine Erwerbslosigkeit

8. Schritte in die richtige Richtung gehen
Kurze Vollzeit für Erziehende, Pflegende, Ältere …, Minijobs abschaffen,
lange Vollzeit und ihre Folgen als ständiger Konflikt (Stress und andere Krankheiten, Frühverrentungen, Unfälle …)
Gesetzlich (>40-Std.Woche, Rückkehrrecht in Vollzeit) und tariflich (35-Stunden-Woche) verankern, 30-Std. für Ältere, Erziehende, Pflgende …)
Gesetzlich (Arbeits und Sozialrecht) Bonus für kürzere Arbeitszeit, Malus für längere Arbeitszeit.
Rückkehrrecvht von teilzeit in Vollzeit gesetzlich verankern.
100 Jahre gesetzlicher 8-Stunden-Tag und 50 jahre tarifliche 40-Stunden-Woche für eine Kampagne nutzen.

9. Bündnispartner u.a.:
Gewerkschaften, Krankenkassen, Ärztinnen, kirchliche Arbeitnehmergruppen, Umweltbewegung

Ein Gedanke zu „Was bedeutet „kurze Vollzeit“?“

  1. Na dieser Tex ist ja noch eine Baustelle vor allem zum Ende hin… Schade denn googelt man das Mysterium „Kurze Vollzeit“ wird der Text hier, ganz oben als Treffer angezeigt. Viel Erfolg beim vervollständigen!

Schreibe einen Kommentar zu B. Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert